AGB SteadyRental

Für alle Geschäfte mit SteadyRental gelten, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden, folgende Bedingungen:

1. Geltungsbereich

Die Vermietung erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Mietvereinbarung. Nebenvereinbarungen sowie abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Die Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung auch für künftige Geschäfte mit dem Mieter. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie für jedes einzelne Geschäft vereinbart und schriftlich niedergelegt werden.

2. Angebot/Vertrag

Die Darstellung der Mietgeräte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Buchungsanfrage dar. Irrtümer vorbehalten. Auf jede Buchungsanfrage erhält der Mieter ein Angebot in dem alle Gebühren, Kosten & die Kaution ersichtlich sind. Jede Bestellung auf Grundlage des Angebots durch einen Mieter stellt lediglich ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages dar. Erst mit der Zusendung einer Reservierungsbestätigung oder eines Mietvertrags per E-Mail kommt der Kaufvertrag zustande. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen und spätestens 48 Stunden vor Mietbeginn von diesem Vertrag zurücktreten. SteadyRental ist zudem berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, falls die bestellte Ware zu dem Mietzeitraum nicht im Lagerbestand verfügbar ist.

3. Mietpreis / Kaution

Die Vermietung aller Geräte und Gegenstände erfolgt auf Basis der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Alle darin genannten Preise verstehen sich zzgl. 7,5% Versicherungsprämie des Netto-Mietpreises, sowie zzgl. der bei Vertragsabschluss geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt zu keiner Mietpreisminderung. Der Mietpreis kann durch ein individuelles Angebot durch den Vermieter an den Mieter abweichen (Rabatte, Vergünstigungen). Der Vermieter ist berechtigt vom Mieter eine Kaution zu verlangen. Diese wird im Angebot an den Mieter festgehalten und im Falle einer Bestellung der Mietgeräte vom Mieter akzeptiert.

Die Kaution muss vor Mietbeginn hinterlegt werden. Dies kann bar bei Abholung oder per Vorausüberweisung erfolgen. Der Mieter erhält die Kaution unverzüglich zurück, wenn er das Mietgerät/die Mietgeräte in unversehrtem Zustand (vom Vermieter nicht beanstandetem Zustand) an den Vermieter zurückgegeben hat.

4. Abholung / Rückgabe

Die Zusage eines Anliefer- bzw. Miettermins erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit des Mietgegenstandes und der Liefermöglichkeit.

Sämtliche Geräte werden dem Kunden ab Geschäftsstelle bereitgestellt. Für Abholung und Anlieferung ist der Kunde verantwortlich. Er trägt daher das Transportrisiko. Transport- und Versandkosten jeglicher Art trägt der Kunde.

5. Mietzeit

Die Mietzeit beginnt und endet laut dem vereinbarten Datum des Mietvertrags. Als Mietzeit gilt die exakte Zeit der vereinbarten Bereitstellung, spätestens jedoch der Zeitpunkt der Abholung und der Zeitpunkt der Rücklieferung. Kürzungen oder Verlängerungen der Mietzeit sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

6. Versicherung

Der Kunde trägt ab Übergabe das Risiko des Verlustes (Diebstahl) und haftet für Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Beschädigungen. Beabsichtigt der Kunde den Einsatz unter risikobehafteten Umständen (z.B. Aufnahmen in der Luft, im Wasser oder im Gebirge), ist der Kunde verpflichtet, dies vor Anmietung mitzuteilen und gegebenenfalls eine zusätzliche Risikoversicherung nachzuweisen. Je Versicherungsfall gilt eine Selbstbeteiligung von EUR 450,00.

7. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung der Mietgebühr hat per Überweisung oder Paypal im Voraus zu erfolgen. Nach Absprache ist auch die Zahlung per Rechnung möglich.

8. Eigentumsschutz

Das Mietgerät bleibt mit all seinen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Sie sind und bleiben uneingeschränkt dessen Eigentum. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Veräußerung oder Weitergabe der Mietgegenstände ist ausdrücklich nicht gestattet. Eine Überlassung des gemieteten Geräts an Dritte ist unzulässig. Der Mieter hat den Mieter von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen umgehend zu unterrichten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze der Besitz- und Eigentumsrechte vom Vermieter trägt der Mieter. Der Mieter trägt ebenfalls die Kosten, die dem Vermieter im Falle von Ausfall von Geräten aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen entstehen.

9. Schadensersatzansprüche / Haftungsausschlüsse

Schadensersatzansprüche des Mieters, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Für Schäden und Folgeschäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere Nichtzustandekommen des Mietvertrages wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Mieter sowie wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Geräte von Vormietern. Ebenso übernimmt der Vermieter keine Haftung bei auftretenden Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes und jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinn. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben könnten, sind ausgeschlossen. Ebenfalls übernimmt der Vermieter keine Schadensersatzansprüche bei verspäteter oder Nichtlieferung des Transportunternehmers bspw. GLS oder DHL.

Der Vermieter haftet nicht für Datenverlust der bei Einsatz vermieteter Speichermedien entsteht. Der Mieter hat für eine sichere Datensicherung zu sorgen.

10. Mängelrügen / Pflichten des Mieters

Der Mieter hat die Mietgegenstände unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und einwandfreie Beschaffenheit zu überprüfen. Die Mietgegenstände gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn eventuelle Mängel nicht umgehend – spätestens bis zum Ablauf des Tages der Zustellung nach Empfang – per E-Mail an den Vermieter gemeldet worden sind. Auf eigene Veranlassung durchgeführte Reparaturen oder Serviceleistungen sind nicht zulässig und benötigen die Zustimmung des Vermieters.

Jeder auftretenden Mangel, Schäden, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Die Entwendung der Mietgegenstände aus dem Besitz des Mieters ist von dem Mieter unverzüglich gegenüber den staatlichen Ermittlungsbehörden anzuzeigen. Dem Mieter obliegt es, den Untergang oder die Entwendung der Mietgegenstände aus seinem Besitz nachzuweisen.

Sollte ein Mietgegenstand zu dem Zeitpunkt der Anmietung deutliche Gebrauchsspuren oder Schäden aufweisen – welche die Funktionalität jedoch nicht beeinträchtigen – so werden diese vom Vermieter dokumentiert und im Mietvertrag festgehalten oder vor der Anmietung mitgeteilt.

Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang und ausschließlich zur üblichen Nutzung der gemieteten Geräten. Die beiliegenden Anweisungen sind zu befolgen. Er haftet für aufkommende Schäden infolge von Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder Diebstahl. Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.

Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und dem Mietgerät selbst, zum Preis der Neubeschaffung. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.

11. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für die von ihm schuldhaft verursachte Verschlechterung, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände während der vertraglich vereinbarten Besitzzeit oder bei einer eigenmächtigen Verlängerung der Besitzzeit durch den Mieter. Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und dem Mietgerät selbst, zum Preis der Neubeschaffung. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.

12. Rückgabe defekter Mietgeräte / Haftung des Mieters

Gibt der Mieter den Mietgegenstand defekt zurück, so wird die gegebenenfalls erhobene Kaution zunächst einbehalten. Der Vermieter hat das Recht den Mietgegenstand fachgerecht reparieren zu lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatzgeräte zu kaufen. Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt, falls die Reparatur bzw. Neuanschaffung die Kaution übersteigen sollte. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so bekommt der Mieter die Differenz erstattet.

 13. Gerichtstand / Erfüllungsort

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, so ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Verbindlichkeiten ist der Sitz des Vermieters, Bayreuth. Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

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